Leistungen


Unser Leistungsangebot 

Behandlungspflege nach dem SGB V (Krankenkasse)

Die Behandlungspflege ist eine ärztlich verordnete Leistung des SGB V.  Nach Genehmigung durch die Krankenkasse werden diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es muss kein Pflegegrad vorhanden sein. Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass keine im Haushalt lebende Person die Leistung durchführen kann. Zu der Behandlungspflege gehören z.B. folgende Leistungen:

  • Injektionen und Infusionen 
  • Versorgung mit Kompressionsstrümpfen oder Verbänden
  • Moderne Wundversorgung
  • Richten und verabreichen von Medikamenten
  • Blutdruck und Blutzuckerkontrollen

Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherung)

Grundpflege 

Zu der Grundpflege gehören z.B. Leistungen im Bereich der Körperpflege, Ausscheidung und Mobilität. Die Leistungen können bei einem vorhandenen Pflegegrad nach SGB XI über die Pflegeversicherung abgerechnet werden. Hierzu zählen z.B. folgende Leistungen:

  • Ganz- oder Teilkörperpflege
  • Versorgung bei Inkontinenz, Unterstützung bei Toilettengängen
  • Mobilisation und gewebeschonende Positionswechsel
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Hauswirtschaft

  • Reinigung der Wohnung
  • Einkäufe und Besorgungen
  • Wäschepflege
  • Mahlzeiten zubereiten/vorbereiten

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • Arztbegleitungen
  • Friseurbesuche
  • begleitete Einkäufe

 Verhinderungspflege

  • stundenweise Verhinderungspflege
  • Sicherheitsbesuche
  • bei Verhinderung der pflegenden Angehörigen

Pflegeberatungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI

  • Beratung über Hilfsmittel
  • Leistungsmöglichkeiten bei den Pflegegraden

Sollten Sie an unseren Privatleistungen interessiert sein sprechen Sie uns bitte an.

Wir stellen Ihnen die Privatleistungen gerne vor.




 

 


 


 


 


 

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